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Die CDU-Hungen steht dem Beitritt zum Wildnisfond ablehnend gegenüber
Beitritt zum Wildnisfond – die einzig vernünftige Entscheidung?
Auf den ersten Blick scheint der Beitritt zum Wildnisfond alternativlos zu sein. Durch den Beitritt zu diesem Projekt werden ökologische Ziele – auch im Interesse zukünftiger Generationen – unterstützt. Im Gegenzug gegen die unbefristete Übertragung der Nutzungsrechte erhält die Stadt Hungen eine Nutzungsentschädigung und kann sich über eine touristische Vermarktung finanziell daran partizipieren.
Nach der Bürgerinformationsveranstaltung bleibt festzuhalten, dass – bei einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Behörde – ein Betrag in Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro erzielt werden kann. Im Folgenden wird – zu Gunsten der Befürwortung eines Beitritts – unterstellt, dass mit der Übertragung u.a. die Verkehrssicherungspflicht auf den neuen Nutzungsinhaber übergeht und insofern keine Folgekosten entstehen.
Für eine Privatperson ist dieser Betrag grundsätzlich auf den ersten Blick lukrativ. Aber auch eine Privatperson müsste sich – vor dem Hintergrund anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten und hoher Inflation – fragen, ob der Wechsel einer Sachanlage in eine Kapitalanlage – sofern nicht eine umgehende Reinvestition erfolgt – wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die gleiche Frage muss sich auch ein Mandatsträger der Stadt Hungen, der über einen Beitritt entscheidet, stellen. Um die Zahl von 4,5 Millionen Euro richtig einzuordnen, sei angemerkt, dass, sofern dieser Betrag hypothetisch komplett zur Schuldentilgung verwendet werden würde (prognostischer Schuldenstand laut Haushaltsentwurf rund 27 Millionen), lediglich ca. 16 % der Verbindlichkeiten bedient werden könnten. Laut Haushaltsentwurf der Stadt Hungen beträgt die Summe der ordentlichen Aufwendungen für den Teilergebnishaushalt Forst für das Haushaltsjahr 2022 rund 340.000 EUR, so dass – Inflationsauswirkungen und steigende Gehaltsentwicklungen nicht weiter beachtet – der Entschädigungsbetrag ausreichen würde, die Aufwendungen für den Forst für
13 Jahre zu sichern. Schon diese Überlegungen zeigen, dass die Entschädigungssumme nicht geeignet ist, den Haushalt nachhaltig und langfristig zu entlasten. Setzt man nun noch die derzeitige Inflationsentwicklung und die Tatsache, dass jegliche weitere Generierung von Finanzmitteln durch diese Fläche für immer ausgeschlossen ist dagegen, sind keine überragenden wirtschaftlichen Gründe ersichtlich, die einen Betritt rechtfertigen würden.
Fraglos ist der Schutz unseres Ökosystems – auch des Ökosystems „Wald“ – nicht nur erstrebenswert, sondern – auch mit dem Blick in die Zukunft – notwendig. Allerdings ist auch zu beachten, dass der Rohstoff Holz – nicht nur als Heizstoff, sondern vor allem im industriellen Bereich – benötigt wird. Es steht völlig außer Frage, dass die wirtschaftliche Nutzung des Waldes unter ökologischen Gesichtspunkten der Vorrang vor wirtschaftlicher Gewinnoptimierung eingeräumt werden muss. Dieses ist offensichtlich auch in den letzten Jahren im Bereich des Stadtwalds – mit Blick in die Zukunft – geschehen. Ansonsten würden die Flächen des Stadtwaldes für die Initiatoren des
Waldwildnisfonds nicht solche Begehrlichkeiten auslösen. Die bessere ökologische Nutzung stellt daher nicht die Herausnahme von ca. 17 % des bewirtschafteten Stadtwalds aus der Nutzung „auf einen Schlag“ dar, sondern – auch zur wirtschaftlichen Sicherung der Nutzung – ggf. die sukzessive Herausnahme durch die Generierung von Ökopunkten, dazu kommt dass, das Ökopunktekonto der Stadt Hungen nahezu aufgebraucht ist und durch Ökopunkte z. B. auch die Einlage zum interkommunalen Gewerbepark in der Harb geleistet werden kann. Dies würde im Übrigen dazu führen, dass diese finanzielle Belastung evtl. nicht durch die Aufnahme eines Kredites gesichert werden muss. Außerdem ist eine wirtschaftliche und ökologische Waldbewirtschaftung mindestens genauso zukunftsorientiert und sichert die Interessen zukünftiger Generationen womöglich besser ab. Eine Erkenntnis aus den grauenhaften Geschehnissen in der Ukraine sollte sein, dass Abhängigkeiten – auch im Rohstoffbereich – insbesondere im Interesse von zukünftigen Generationen – zu vermeiden sind. Die Flexibilität auf solche Ereignisse im Rohstoffbereich auch zukünftig zu reagieren, bliebe damit zu erhalten. Wie ausgeführt, führt ein Betritt zum Waldwildnisfond grundsätzlich unwiderruflich dazu, dass auch eine Gewinnung des Rohstoffs Holz aus den betroffenen Flächen für immer ausgeschlossen ist. Es gilt auch zukünftigen Generationen die Handlungsmöglichkeiten – soweit es nicht aus dringenden Gründen unaufschiebbar ist – zu erhalten.
Bleibt noch der Gedanke der touristischen Nutzung. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass konkretere Pläne von Befürwortern eines Beitritts bisher nicht vorliegen, sondern in diesem Zusammenhang meistens lediglich auf den Kellerwald und dessen touristische Nutzung verwiesen wird. Dieser Vergleich hinkt allerdings, da dieses Gebiet – insbesondere auch aufgrund des Edersees – touristisch auf einem ganz anderen Level erschlossen ist, als der heimische Raum, so dass überragende Gründe, die für einen Beitritt sprechen sollen, nicht ersichtlich sind. Abgesehen davon, können die Auswirkungen der Schaffung eines Waldes, der komplett aus der wirtschafliche Nutzung herausgenommen wurde, ausreichend auf den Flächen des Staatswaldes beobachtet werden.
Fazit:
Weder die wirtschaftliche Auswirkung auf den Haushalt der Kommune Hungen bzw. die touristische Nutzung, noch ökologische Gesichtspunkte rechtfertigen den endgültigen Eingriff in die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen.